Gerichtliche Strafverfolgung 2021: 5,3 % weniger rechtskrÀftige Verurteilungen

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  • 662 100 Personen in Strafverfahren verurteilt
  • Knapp ein Viertel aller Verurteilungen erfolgten aufgrund von Verkehrsdelikten
  • Rund 1 100 Personen wegen illegaler Autorennen verurteilt

Im Jahr 2021 wurden rund 662 100 Personen von deutschen Gerichten rechtskrĂ€ftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 37 200 beziehungsweise 5,3 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich die seit Jahren tendenziell rĂŒcklĂ€ufige Entwicklung der Zahl an Verurteilungen fort.

Weniger Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten, Anteil an Verurteilungen aber fast unverĂ€ndert

Wegen Straßenverkehrsdelikten wurden im Jahr 2021 insgesamt 157 500 Personen verurteilt. Das waren zwar rund 10 500 oder 6,2 % weniger Verurteilte als im Vorjahr, allerdings blieb der Anteil an allen Verurteilungen mit 23,8 % Ă€hnlich hoch wie im Vorjahr (24,0 %). Als Verkehrsdelikte zĂ€hlen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Beispielsweise gab es 27 800 Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, 10 100 Verurteilungen wegen fahrlĂ€ssiger Körperverletzung und 500 Verurteilungen wegen fahrlĂ€ssiger Tötung. Unter die Straßenverkehrsdelikte fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB. Diese Strafvorschrift wurde im Oktober 2017 eingefĂŒhrt. Seitdem sind von Jahr zu Jahr mehr Verurteilungen zu verzeichnen. 2021 gab es insgesamt rund 1 100 rechtskrĂ€ftige Verurteilungen gegenĂŒber rund 700 im Jahr 2020 und rund 100 im Jahr 2018.

Weniger Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten

Die ĂŒbrigen 504 600 Verurteilungen im Jahr 2021 erfolgten wegen anderer Delikte. GegenĂŒber dem Vorjahr war dies ein RĂŒckgang um 26 700 Personen beziehungsweise 5,0 %. Den grĂ¶ĂŸten Anteil unter den Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs hatten im Jahr 2021 wie bereits in den Vorjahren die Eigentums- und Vermögensdelikte. 2021 wurden 117 900 Personen nach dem StGB wegen Betrug und Untreue verurteilt. Dies waren 7 000 Personen beziehungsweise 5,6 % weniger als im Vorjahr. Ihr Anteil blieb mit 17,8 % aller Verurteilungen jedoch Ă€hnlich hoch (2020: 17,9 %). Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahl und Unterschlagung ging um 14 400 Personen oder 14,0 % auf 88 000 zurĂŒck auf einen Anteil von 13,3 % aller Verteilungen im Jahr 2021. RĂŒcklĂ€ufig war auch die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit um 5 600 beziehungsweise 10,1 % auf 49 600.

In einzelnen Deliktbereichen gab es gegenlÀufige Entwicklungen: So stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Beleidigung um 1 000 beziehungsweise 3,8 % auf 27 900. Die Zahl der wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verurteilten stieg um 1 000 oder 10,1 % auf 10 300. Allerdings ist hier ein Vergleich mit den Vorjahren nicht oder nur eingeschrÀnkt möglich, da im Sexualstrafrecht StraftatbestÀnde geÀndert und neue StraftatbestÀnde geschaffen wurden.

Geldstrafe weiterhin hÀufigste Sanktionsart

Von allen 662 100 rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen im Laufe des Kalenderjahres 2021 war die VerhĂ€ngung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die hĂ€ufigste Sanktionsart. So wurden insgesamt 524 600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,2 % aller rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei 90 900 Personen (13,7 % aller rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen) entschieden. Bei den ĂŒbrigen 46 600 Verurteilungen (7,0 % aller rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. 7 300 Personen erhielten eine Jugendstrafe, 31 600 Zuchtmittel und 7 700 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz.

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