Magdeburg. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt in einem Urteil vorgestern bestätigt. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben zurückgewiesen, die nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge den finanziellen Ausgleich für die Kommunen durch das Land als nicht angemessen gerügt hatte.
Zu dem Urteil des Landesverfassungsgerichts erklärt, der kommunalpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Tobias Krull (Foto): „Als CDU-Landtagsfraktion begrüßen wir das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bezüglich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Gerade der Punkt des finanziellen Ausgleichs für die weggefallenen Einnahmen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an die Kommunen wurde sehr umfänglich in der damaligen Koalition debattiert. Durch das Urteil sind nun der Landtag und die damalige Landesregierung in ihrer Arbeit bestätigt worden. Unabhängig davon liegt uns die Stärkung der Kommunen weiter sehr am Herzen. In diesem Sinne werden wir weiter politisch handeln. So hat die CDU-Fraktion maßgeblichen Anteil daran, dass die Mittel für den kommunalen Straßenbau im Landeshaushalt aufgestockt worden sind.“
Hintergrund:
Die Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde durch die CDU-Fraktion und den damaligen Koalitionspartnern zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. In den letzten Haushaltsverhandlungen 2022 hatte sich die CDU-Fraktion maßgeblich für die Aufstockung der Finanzmittel für den kommunalen Straßenbau auf insgesamt 60 Millionen Euro zur Sanierung der Kreisstraßen erfolgreich eingesetzt.
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