Gesetzliche Neuregelungen bei Pfand, Plastik und ElektromĂŒll

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Pfandpflicht fĂŒr alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff

Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff und alle GetrĂ€nkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt fĂŒr Plastikflaschen mit MilchgetrĂ€nken.

DĂŒnne PlastiktĂŒten verboten

Seit 1. Januar 2022 dĂŒrfen HĂ€ndler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Änderung im Verpackungsgesetz trĂ€gt dazu bei, die Umwelt vor PlastikmĂŒll zu schĂŒtzen. Weiter erlaubt sind nur leichte „Hemdchenbeutel“, die aus HygienegrĂŒnden oder fĂŒr loses Obst und GemĂŒse angeboten werden.

ElektromĂŒll: RĂŒcknahme von AltgerĂ€ten

Verbraucherinnen und Verbraucher können ElektroaltgerĂ€te auch bei vielen LebensmitteleinzelhĂ€ndlern kostenlos abgeben. FĂŒr kleine ElektroaltgerĂ€te, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhĂ€ngig vom Neukauf eines Produkts, fĂŒr grĂ¶ĂŸere AltgerĂ€te beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft. FĂŒr HĂ€ndler gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Symbolfoto/pixabay