Pfandpflicht fĂŒr alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff und alle GetrĂ€nkedosen pfandpflichtig. Eine Ăbergangsfrist bis 2024 gilt fĂŒr Plastikflaschen mit MilchgetrĂ€nken.
DĂŒnne PlastiktĂŒten verboten
Seit 1. Januar 2022 dĂŒrfen HĂ€ndler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Ănderung im Verpackungsgesetz trĂ€gt dazu bei, die Umwelt vor PlastikmĂŒll zu schĂŒtzen. Weiter erlaubt sind nur leichte âHemdchenbeutelâ, die aus HygienegrĂŒnden oder fĂŒr loses Obst und GemĂŒse angeboten werden.
ElektromĂŒll: RĂŒcknahme von AltgerĂ€ten
Verbraucherinnen und Verbraucher können ElektroaltgerĂ€te auch bei vielen LebensmitteleinzelhĂ€ndlern kostenlos abgeben. FĂŒr kleine ElektroaltgerĂ€te, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhĂ€ngig vom Neukauf eines Produkts, fĂŒr gröĂere AltgerĂ€te beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft. FĂŒr HĂ€ndler gilt eine Ăbergangsfrist von sechs Monaten.
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