Gesetzliche Neuregelungen: Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025

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Alle zwei Jahre wird das Wohngeld automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nÀchste Anpassung ist damit zum 1. Januar 2025 fÀllig. Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent. Insgesamt haben rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Muss das höhere Wohngeld zum 1. Januar 2025 beantragt werden?

Nein. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus fĂŒr die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.

Allerdings mĂŒssen WohngeldempfĂ€ngerinnen und -empfĂ€nger in der Regel nach einem Jahr nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Denn Wohngeld wird in der Regel fĂŒr zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten WohngeldempfĂ€ngerinnen und -empfĂ€nger vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Der Bewilligungszeitraum kann auf 24 Monate verlĂ€ngert werden, wenn zu erwarten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den EinkommensverhĂ€ltnissen geben wird, zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern.

Quelle: Bundesregierung

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