Entlastungen bei Energiepreisen
Um die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten abzumildern, treten auch im Dezember Entlastungen fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Kraft. Besonders Menschen mit kleinem Einkommen wird finanziell unter die Arme gegriffen. AuĂerdem gibt es Neuerungen in den Bereichen Klima, Gesundheit und Verbraucherschutz.
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Entlastungen
Soforthilfe fĂŒr Haushalte und Unternehmen
Der Bund ĂŒbernimmt die Kosten fĂŒr den Dezember-Abschlag fĂŒr Gas und WĂ€rme. Damit entlastet er Gas- und FernwĂ€rmekundinnen und -kunden spĂŒrbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu ĂŒberbrĂŒcken. Das Gesetz ĂŒber die Dezember-Soforthilfe trat am 19. November 2022 in Kraft.
Heizkostenzuschuss fĂŒr Menschen mit kleinem Einkommen
Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro entlastet die Bundesregierung zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen. Dazu gehören rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte â vor allem Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, sowie Azubis und Studierende mit BAföG. Die Ănderung des Heizkostenzuschussgesetzes ist am 16. November in Kraft getreten. Entscheidend fĂŒr den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits fĂŒr mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung beziehen. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die LĂ€nder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.
Energiepreispauschale fĂŒr Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto.
Insolvenzrecht â Unternehmen in schwierigen Zeiten schĂŒtzen
Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen mĂŒssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Dazu werden der Prognosezeitraum gekĂŒrzt und die Antragsfrist verlĂ€ngert.
Finanzierung des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms
Um Menschen und Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm angekĂŒndigt â Gesamtvolumen: 200 Milliarden Euro. Um die Finanzierung zu sichern, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert und neu ausgerichtet.
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Klima
CO2-Bepreisung nun auch fĂŒr Kohle- und MĂŒllverbrennung
Ab 2023 werden die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die MĂŒllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises fĂŒr Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Das entsprechende Gesetz trat am 16. November 2022 in Kraft.
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Gesundheit
Gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird fĂŒr 2023 stabilisiert werden. Die finanzielle Last sollen nicht allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen, sondern auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Bund wird einen ergĂ€nzenden Zuschuss leisten. So wird ermöglicht, dass der Zusatzbeitragssatz nur maĂvoll erhöht werden muss. AuĂerdem werden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gekĂŒrzt.
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Verbraucherschutz
Gesetz ĂŒber digitale Dienste
EU-weit verbindliche Pflichten fĂŒr alle Anbieter digitaler Dienste, schnellere Entfernung illegaler Inhalte und umfassender Schutz der Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet â hierfĂŒr steht das Gesetz ĂŒber digitale Dienste. Es ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024.
Hochpreisige Sonderrufnummern gesperrt
BetrĂŒger klingeln kurz an und legen dann sofort wieder auf. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen, die angezeigte Nummer zurĂŒckzurufen und damit in eine Kostenfalle zu tappen. Ab dem 1. Dezember 2022 ist damit Schluss: Alle Anrufe, bei denen bestimmte Absender-Rufnummern angezeigt werden â vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137 â mĂŒssen vom Anbieter, der die Verbindung herstellt, abgebrochen werden. Solche Anrufe werden also kĂŒnftig gar nicht mehr vermittelt.
Quelle Bundesregierung