Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2021

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Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im Dezember 2021 informiert.

Das neue Infektionsschutzgesetz ergänzt bestehende Regelungen wie die 3G-Regelung oder Testpflichten. Angesichts rasant steigender Corona-Infektionen muss das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Auch die Homeoffice-Pflicht soll dazu beitragen. Neues bei der Telekommunikation: für den Netzausbau gibt es mehr Anreize. Der Datenschutz wird erhöht. Mobilfunk-Verträge können nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Und der Pfändungsschutz wird verbessert.

Corona-Pandemie

Geändertes Infektionsschutzgesetz

Die 3G-Regel ist ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll das Infektionsrisiko gesenkt werden. Dazu sieht das Infektionsschutzgesetz etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor.

Weiter einfacher Zugang zu Grundsicherung und Hilfe für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert. Damit erhalten weiterhin diejenigen Unterstützung, die besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden. Hilfen für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende werden ebenfalls verlängert.

Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind bis zum 31. März 2022 verlängert.

Telekommunikation

Mobilfunkverträge flexibler kündbar

Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes gibt es nun gezielt Anreize für Investitionen und Innovationen. Sie sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Festnetz- und Mobilfunkbereich schneller vorantreiben. Bei den Vertragslaufzeiten, zum Beispiel im Mobilfunk, wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben. So können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig unter Umständen mit einem Monat Frist gekündigt werden. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Es enthält Regelungen zum digitalen Nachlass. Cookies sind nur mit einer Einwilligung erlaubt, die konform zur Datenschutzgrundverordnung ist. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

Verbraucherschutz

Pfändungsschutzkonten: Mehr Schutz für Verschuldete

Ohne ein Girokonto geht es nicht: Regelmäßige Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Konto kaum vorstellbar. Bargeldloser Zahlungsverkehr muss deshalb für alle möglich sein – auch für Menschen mit Schulden. Hier greift das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Wichtige Neuerungen treten zum 1. Dezember 2021 in Kraft.

Mehr Ansparmöglichkeiten auf dem Konto

Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, konnte der verbleibende Guthabenrest bisher einmal in den Folgemonat übertragen werden. Er stand dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben für diesen Folgemonat zur Verfügung. Künftig kann die Übertragung des nicht verbrauchten pfändungsfreien Guthabens von einem Monat auf bis zu drei Monate verlängert werden. Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.

Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur Nachzahlung von besonderen Leistungen sowie zur Erteilung und Anerkennung von Bescheinigungen für die Erhöhung des unpfändbaren Grundfreibetrages.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 29.11.2021