Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2022

Veröffentlicht in: Gesetz | 0

Die Bundesregierung hat ĂŒber de gesetzlichen Neuregelungen im Februar 2022 informiert: Der Genesenen-Status gilt nur noch 90 Tage und fĂŒr den Handel mit Elfenbein treten EU-weit striktere Regelungen in Kraft.

Corona-Pandemie

Genesenen-Status verkĂŒrzt

Seit dem 15. Januar gelten nur diejenigen als von COVID-19 genesen, deren Erkrankung nicht lĂ€nger als drei Monate zurĂŒckliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.

—-

Artenschutz

Strikte EU-Regelungen fĂŒr den Elfenbeinhandel

Der Handel mit Elefanten-Elfenbein innerhalb der EU ist verboten. Ebenso untersagt sind kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren. Ausnahmen gelten nur fĂŒr Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie fĂŒr AntiquitĂ€ten, die vor dem 03 MĂ€rz 1947 hergestellt wurden. Die Regelung trat am 19. Januar 2022 in Kraft.

—-

Landwirtschaft

Neues Tierarzneimittelgesetz schafft Einheitlichkeit und Transparenz

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das ab dem 28. Januar 2022 gilt, werden die Vorschriften fĂŒr Tierarzneimittel ĂŒbersichtlich zusammengefĂŒhrt und schaffen so erhebliche Entlastung fĂŒr TierĂ€rztinnen und TierĂ€rzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Anwendung. Zugleich gewĂ€hrleistet das TAMG ein hohes Schutzniveau fĂŒr die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Eine zeitgleich anzuwendende EU-Verordnung schrĂ€nkt unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 31.01.2022