Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 brutto in der Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.
Die Bundesregierung erwartet auch von dieser Lohnanpassung keine negativen BeschĂ€ftigungseffekte. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen nach den Anhebungen der vergangenen Jahre ĂŒberwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die Kommission ermittelt laufend, wie sich der Mindestlohn auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf die WettbewerbsfÀhigkeit der Unternehmen auswirkt. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhĂ€ngiges Gremium, das aus einem Vorsitz und je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht besteht. Alle zwei Jahre schlĂ€gt sie der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vor, zuletzt im Juni 2023. Die Bundesregierung muss den Vorschlag per Verordnung beschlieĂen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen.
Minijob-Grenze steigt ebenfalls
Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2025. Sie erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch fĂŒr Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze fĂŒr geringfĂŒgige BeschĂ€ftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekĂŒrzt werden muss.
Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im so genannten Ăbergangsbereich bleibt hingegen bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen BeschĂ€ftigte geringere BeitrĂ€ge in die Sozialversicherungen.
Quelle: Bundesregierung
Foto: Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. (c) Raphael Huenerfauth/photothek.net