Die Bundesregierung informiert ĂŒber die gesetzlichen Neuregelungen im MĂ€rz 2022: AufklĂ€rungsmöglichkeiten ĂŒber Organspenden werden verbessert, stillschweigende VertragsverlĂ€ngerungen werden eingeschrĂ€nkt und es gibt mehr Gesundheitsschutz bei Kosmetikprodukten.
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Gesundheit
Organspende: Bessere AufklÀrung
Eine Organ- und Gewebespende ist weiterhin nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nĂ€chster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere AufklĂ€rung zu gewĂ€hrleisten und die regelmĂ€Ăige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
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Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Seit dem 12. Februar gilt: Der grundsĂ€tzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhalten. Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Tests besteht aber nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Vulnerable Gruppen werden besonders geschĂŒtzt.
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Verbraucherschutz
VertrĂ€ge zu kĂŒndigen wird einfacher
FĂŒr VertrĂ€ge, die ab dem 1. MĂ€rz 2022 geschlossen werden, gilt: Eine Allgemeine GeschĂ€ftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlĂ€ngert, ist nur wirksam, wenn der Verbraucher das Recht erhĂ€lt, den verlĂ€ngerten Vertrag nach Ablauf der anfĂ€nglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kĂŒndigen.
23 Chemikalien in Kosmetikprodukten verboten
Wegen ihrer langfristigen und schĂ€dlichen Auswirkungen auf die Gesundheit dĂŒrfen in der EuropĂ€ischen Union bestimmte Chemikalien ab dem 1. MĂ€rz 2022 nicht mehr in kosmetischen Produkten verwendet werden. Das Verbot gilt fĂŒr so genannte CMR-Substanzen (carcinogenic â krebserregend, mutagenic â erbgutverĂ€ndernd, reprotoxic â fortpflanzungsgefĂ€hrdend).
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Insektenschutz
Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen
Um die Lebensbedingungen fĂŒr Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschrĂ€nkt. Am 1. MĂ€rz treten weitere neue Regeln zum Natur- und Insektenschutz in Kraft: gegen Lichtverschmutzung, fĂŒr mehr artenreiches GrĂŒnland sowie Anwendungsverbote fĂŒr bestimmte Biozide.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.02.2022
juris.de