Familie
Kinderzuschlag steigt
Der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusÀtzlich zum Kindergeld erhalten, steigt um vier Euro. Ab 1. Januar 2022 betrÀgt der Höchstbetrag 209 Euro monatlich.
Unterhaltsvorschuss erhöht
Der Unterhaltsvorschuss â also die finanzielle UnterstĂŒtzung vom Staat fĂŒr Alleinerziehende, die fĂŒr ihr Kind keinen oder nicht regelmĂ€Ăig Unterhalt erhalten â wird analog zum ebenfalls steigenden Mindestunterhalt angehoben. Der Höchstbetrag liegt ab 1. Januar 2022 je nach Alter des Kindes zwischen 177 und 314 Euro.
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Steuern
Existenzminimum steuerfrei
Der Grundfreibetrag fĂŒr Erwachsene steigt ab 1. Januar 2022 an â um 204 Euro. Ledige zahlen 2022 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Damit wird das Existenzminimum fĂŒr Erwachsene steuerfrei gestellt.
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Strompreise, Atomausstieg, Heizkosten
Ersparnis beim Strom: EEG-Umlage 2022 sinkt deutlich
Die EEG-Umlage (âĂkostrom-Umlageâ) sinkt von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafĂŒr ist, dass die Förderung von erneuerbaren Energien seit 2021 teilweise durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Gespeist wird dies durch Erlöse der in 2021 eingefĂŒhrten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets.
Atomausstieg: Drei weitere Kernkraftwerke gehen vom Netz
FĂŒr die drei Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Holstein), Grohnde (Niedersachsen) und Gundremmingen, Block C (Bayern) erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31. Dezember 2021. Ende 2022 folgen die letzten verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.
Neue Heizkostenabrechnungsverordnung: Mehr Transparenz ĂŒber Energieverbrauch
Ab dem 1. Januar 2022 mĂŒssen GebĂ€udeeigentĂŒmer den Mietern und WohnungseigentĂŒmern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen, beispielsweise Informationen ĂŒber den Brennstoffmix. Dies gilt fĂŒr Wohnungen und GebĂ€ude, in denen fernablesbare ZĂ€hler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Es bedarf auch keines Ablesers mehr in der Wohnung oder im Haus. Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit WĂ€rmeenergie angeregt werden. Die Regelung ist Teil der Heizkostenabrechnungsverordnung, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
Einfacher zahlen an der E-LadesÀule
Das Bezahlen an öffentlich zugĂ€nglichen E-LadesĂ€ulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. DafĂŒr sorgt die novellierte LadesĂ€ulenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass LadesĂ€ulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gĂ€ngiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen mĂŒssen.
EU-FĂŒhrerschein: Erste Umtauschfrist lĂ€uft ab
Bis 2033 muss jeder FĂŒhrerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-FĂŒhrerschein eingetauscht werden. Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet zum 19. Januar 2022. Sie gilt fĂŒr die Altersklasse von 1953 bis 1958. Der neue einheitliche und fĂ€lschungssichere EU-FĂŒhrerschein im Scheckkartenformat hat eine GĂŒltigkeitsdauer von 15 Jahren.
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Pfand, Plastik, ElektromĂŒll
Pfandpflicht fĂŒr alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff
Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff und alle GetrĂ€nkedosen pfandpflichtig. Eine Ăbergangsfrist bis 2024 gilt fĂŒr Plastikflaschen mit MilchgetrĂ€nken.
DĂŒnne PlastiktĂŒten verboten
Ab 1. Januar 2022 dĂŒrfen HĂ€ndler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Ănderung im Verpackungsgesetz trĂ€gt dazu bei, die Umwelt vor PlastikmĂŒll zu schĂŒtzen. Weiter erlaubt sind nur leichte âHemdchenbeutelâ, die aus HygienegrĂŒnden oder fĂŒr loses Obst und GemĂŒse angeboten werden.
ElektromĂŒll: RĂŒcknahme von AltgerĂ€ten
Verbraucherinnen und Verbraucher können ElektroaltgerĂ€te auch bei vielen LebensmitteleinzelhĂ€ndlern kostenlos abgeben. FĂŒr kleine ElektroaltgerĂ€te, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhĂ€ngig vom Neukauf eines Produkts, fĂŒr gröĂere AltgerĂ€te beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. FĂŒr HĂ€ndler gilt eine Ăbergangsfrist von sechs Monaten.
Tierwohl und Bio-Produkte
Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen mĂ€nnliche KĂŒken der Legehennen-Rassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht fĂŒr die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, das diese Praxis verbietet.
Neue EU-Ăko-Verordnung fĂŒr Produktion und Kennzeichnung
Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Ăko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Ănderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften fĂŒr importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen fĂŒr Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können.
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PfÀndung
Weihnachtsgeld bis 630 Euro geschĂŒtzt
Mehr PfĂ€ndungsschutz ab dem 1. Januar 2022: Bei der SachpfĂ€ndung durch Gerichtsvollzieher wird auch der Bedarf anderer Personen berĂŒcksichtigt, die mit Schuldnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafĂŒr ausschlieĂlich der Bedarf der Schuldner und deren Familien berĂŒcksichtigt. Generell unpfĂ€ndbar sind ab 2022 Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zukĂŒnftig zunĂ€chst 630 Euro geschĂŒtzt.
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Tattoos
Aus fĂŒr mehr als 4.000 gesundheitsschĂ€dliche Substanzen
Tattoofarben werden noch sicherer: Die Verwendung von mehr als 4.000 gefĂ€hrlichen Chemikalien in TĂ€towierfarben und Permanent-Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschrĂ€nkt. Grenzwerte hat die EU zum Beispiel fĂŒr bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt. Tinten fĂŒr Tattoos oder Permanent-Make-up mĂŒssen kĂŒnftig fĂŒr diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein.
Quelle Bundesregierung v. 27. Dezember 2021