Familie
Kinderzuschlag steigt
Der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld erhalten, steigt um vier Euro. Ab 1. Januar 2022 beträgt der Höchstbetrag 209 Euro monatlich.
Unterhaltsvorschuss erhöht
Der Unterhaltsvorschuss – also die finanzielle Unterstützung vom Staat für Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten – wird analog zum ebenfalls steigenden Mindestunterhalt angehoben. Der Höchstbetrag liegt ab 1. Januar 2022 je nach Alter des Kindes zwischen 177 und 314 Euro.
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Steuern
Existenzminimum steuerfrei
Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ab 1. Januar 2022 an – um 204 Euro. Ledige zahlen 2022 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Damit wird das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt.
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Strompreise, Atomausstieg, Heizkosten
Ersparnis beim Strom: EEG-Umlage 2022 sinkt deutlich
Die EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) sinkt von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafür ist, dass die Förderung von erneuerbaren Energien seit 2021 teilweise durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Gespeist wird dies durch Erlöse der in 2021 eingeführten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets.
Atomausstieg: Drei weitere Kernkraftwerke gehen vom Netz
Für die drei Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Holstein), Grohnde (Niedersachsen) und Gundremmingen, Block C (Bayern) erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31. Dezember 2021. Ende 2022 folgen die letzten verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.
Neue Heizkostenabrechnungsverordnung: Mehr Transparenz über Energieverbrauch
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Gebäudeeigentümer den Mietern und Wohnungseigentümern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen, beispielsweise Informationen über den Brennstoffmix. Dies gilt für Wohnungen und Gebäude, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind. Es bedarf auch keines Ablesers mehr in der Wohnung oder im Haus. Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden. Die Regelung ist Teil der Heizkostenabrechnungsverordnung, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
Einfacher zahlen an der E-Ladesäule
Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. Dafür sorgt die novellierte Ladesäulenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.
EU-Führerschein: Erste Umtauschfrist läuft ab
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden. Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet zum 19. Januar 2022. Sie gilt für die Altersklasse von 1953 bis 1958. Der neue einheitliche und fälschungssichere EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
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Pfand, Plastik, Elektromüll
Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff
Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken.
Dünne Plastiktüten verboten
Ab 1. Januar 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Änderung im Verpackungsgesetz trägt dazu bei, die Umwelt vor Plastikmüll zu schützen. Weiter erlaubt sind nur leichte „Hemdchenbeutel“, die aus Hygienegründen oder für loses Obst und Gemüse angeboten werden.
Elektromüll: Rücknahme von Altgeräten
Verbraucherinnen und Verbraucher können Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Für Händler gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Tierwohl und Bio-Produkte
Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennen-Rassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, das diese Praxis verbietet.
Neue EU-Öko-Verordnung für Produktion und Kennzeichnung
Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Änderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können.
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Pfändung
Weihnachtsgeld bis 630 Euro geschützt
Mehr Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2022: Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt. Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt.
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Tattoos
Aus für mehr als 4.000 gesundheitsschädliche Substanzen
Tattoofarben werden noch sicherer: Die Verwendung von mehr als 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschränkt. Grenzwerte hat die EU zum Beispiel für bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt. Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen künftig für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein.
Quelle Bundesregierung v. 27. Dezember 2021