Gesetzliche Neuregelungen: Was Àndert sich im September 2024?

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Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt LĂŒcken in der Strafbarkeit und stĂ€rkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.

Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Das Völkerstrafgesetzbuch entstand vor ĂŒber 20 Jahren. Es stellte sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verĂŒbte GrĂ€ueltaten verfolgen kann – und zwar unabhĂ€ngig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des TĂ€ters oder der TĂ€terin. Nun werden LĂŒcken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestĂ€rkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.

Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht

Weniger Schadstoff-Ausstoß im Straßenverkehr

FĂŒr alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthĂ€lt zudem verschĂ€rfte Grenzwerte fĂŒr Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsĂ€chlichen Fahrbedingungen zu realisieren.

Weitere Informationen zur Abgasnorm

Cannabiskonsum im Straßenverkehr geregelt

Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. FĂŒr FahranfĂ€ngerinnen und -anfĂ€nger sowie fĂŒr junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefĂ€hrlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt fĂŒr Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Weitere Informationen zum THC-Grenzwert

Grafik (c) Bundesregierung