Stendal (ots) – Am Samstag, den 27. April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Stendal gegen 20:50 Uhr auf Bahnsteig 1 einen Reisenden. Die Einsatzkräfte stellten die Personalien des Mannes fest und glichen diese mit dem Fahndungssystem der Polizei ab. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Stendal per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Mann suchte. Demnach hatte das Amtsgericht Stendal den Deutschen im Oktober 2023 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt.
Da der Mann bisher weder die Geldstrafe beglichen, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, gestellt hatte, erging der Haftbefehl am 9. April dieses Jahres. Nur 18 Tage später wurde dieser vollstreckt: Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und zunächst mit zur Dienststelle. Dort wurde bei der Durchsuchung des Mannes ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung fest- und sichergestellt.
Den offenen Betrag von 1800 Euro konnte der 34-Jährige auch nach mehreren Telefonaten nicht begleichen und wurde daraufhin, mit einer weiteren Anzeige wegen des aktuellen Verstoßes gegen das Waffengesetz, an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug des Haftbefehls und den Verbleib des Festgenommen entsprechend unterrichtet.
Text/Foto: Bundespolizei