Stendal (ots) – Am Samstag, den 27. April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Stendal gegen 20:50 Uhr auf Bahnsteig 1 einen Reisenden. Die EinsatzkrĂ€fte stellten die Personalien des Mannes fest und glichen diese mit dem Fahndungssystem der Polizei ab. Die ĂberprĂŒfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Stendal per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Mann suchte. Demnach hatte das Amtsgericht Stendal den Deutschen im Oktober 2023 wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt.
Da der Mann bisher weder die Geldstrafe beglichen, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, gestellt hatte, erging der Haftbefehl am 9. April dieses Jahres. Nur 18 Tage spĂ€ter wurde dieser vollstreckt: Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und zunĂ€chst mit zur Dienststelle. Dort wurde bei der Durchsuchung des Mannes ein ReizstoffsprĂŒhgerĂ€t ohne Kennzeichnung fest- und sichergestellt.
Den offenen Betrag von 1800 Euro konnte der 34-JĂ€hrige auch nach mehreren Telefonaten nicht begleichen und wurde daraufhin, mit einer weiteren Anzeige wegen des aktuellen VerstoĂes gegen das Waffengesetz, an eine Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls und den Verbleib des Festgenommen entsprechend unterrichtet.
Text/Foto: Bundespolizei