„Gesundes-Herz-Gesetz“: Checks zur Krankheitsvorsorge

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Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich kĂŒnftig regelmĂ€ĂŸig Untersuchungen des Herzens unterziehen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Der Referentenentwurf ging Ministeriumskreisen zufolge in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Zuerst hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet. Der Entwurf sieht Herz-Checks im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. (ZDFheute)

Foto: Karl Lauterbach (c) BMG / Thomas Ecke