Gesundheitsamt stellt keine QuarantÀne-bescheide mehr aus

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Notwendigkeit nicht mehr gegeben

Magdeburg. Das Gesundheits- und VeterinĂ€ramt stellt fĂŒr Magdeburger*innen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, ab sofort keine QuarantĂ€nebescheide mehr aus. Grund ist die neue AllgemeinverfĂŒgung der Landeshauptstadt Magdeburg, die seit 6. Mai gilt. Demnach sind behördliche Absonderungsbescheinigungen fĂŒr positiv getestete Personen nicht mehr notwendig.

Demzufolge ist der Labornachweis eines positiven PCR-Tests oder der Nachweis eines positiven Antigen-Schnelltests ausreichend, um im Zusammenhang mit der AllgemeinverfĂŒgung die festgeschriebenen Absonderungszeiten zu begrĂŒnden. Eine zusĂ€tzliche BestĂ€tigung durch das Gesundheitsamt ist nicht mehr notwendig.

Die hĂ€usliche Absonderung ist nur noch fĂŒr nachweislich infizierte Personen notwendig. Die Isolation beginnt am Tag der Abnahme des Erstnachweises durch einen positiven PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest. Die Dauer der hĂ€uslichen Isolation betrĂ€gt fĂŒnf Tage.

„Nach Ablauf der hĂ€uslichen Isolation von 5 Tagen wird dringend empfohlen wiederholt eine Selbsttestung mit einem Antigen-Schnelltest durchzufĂŒhren und die Selbstisolation erst dann zu beenden, wenn eine Negativtestung vorliegt“, heißt es in der AllgemeinverfĂŒgung.

FĂŒr Kontaktpersonen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen), gilt die dringende Empfehlung fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Tagen die Kontakte selbststĂ€ndig zu reduzieren und zusĂ€tzlich eine tĂ€gliche Testung durchzufĂŒhren.

BeschÀftigte im Gesundheitswesen

BeschĂ€ftigte in KrankenhĂ€usern, Arztpraxen, Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die nachweislich mit Covid-19 infiziert sind, mĂŒssen sich ebenfalls fĂŒr fĂŒnf Tage in hĂ€usliche Isolation begeben. DarĂŒber hinaus muss zwingend vor Wiederaufnahme der TĂ€tigkeit eine Freitestung ab dem fĂŒnften Tag der Isolation erfolgen. Die betroffene Person muss zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Sollte das Ergebnis der Freitestung positiv sein, verlÀngert sich die hÀusliche Isolation automatisch um zwei weitere Tage.

FĂŒr Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten keine behördlichen QuarantĂ€ne-Anordnungen mehr, sondern lediglich die Empfehlung, sich ebenfalls zu isolieren und eine tĂ€gliche Selbsttestung vorzunehmen. FĂŒr Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tĂ€tig sind, wird ebenfalls dringend empfohlen, die Kontakte zu reduzieren. ZusĂ€tzlich gilt hier die Pflicht zur tĂ€glichen Testung mit einem Antigen-Schnelltest.

Nach Beendigung der Isolierung oder QuarantÀne wird eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Diese Empfehlung gilt bis zum 14. Tag nach Beginn der Isolation oder QuarantÀne.

Sollten nach Beendigung der Isolation oder QuarantĂ€ne innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind, sollte sofort eine Selbstisolierung und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchgefĂŒhrt werden. Bei einem positiven Test gilt die betroffene Person als infizierte Personen und hat sich umgehend in hĂ€usliche Isolation zu begeben.

Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewĂŒnscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet.

Landeshauptstadt Magdeburg vom 16. Mai 2022

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