Gesundheitsminister-konferenz: Bundeseinheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Magdeburg. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Samstag im Rahmen einer Videoschalte fĂŒr ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der EinfĂŒhrung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemĂ€ĂŸ § 20a IfSG ausgesprochen. DafĂŒr soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den LĂ€ndern rechtssichere Kriterien fĂŒr eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickeln. Angesichts der Belastung der GesundheitsĂ€mter setzen sich die LĂ€nder fĂŒr ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der PrĂŒfung von Nachweisen und der digitalen Übermittlung der Gesundheitsdaten ein.

Gleichzeitig fordert die GMK, dass noch nicht geimpfte BeschÀftigte in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.

Angesichts der Omikronwelle fordern die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen der LĂ€nder in einem weiteren Beschluss, die KrankenhĂ€user von bĂŒrokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstĂŒtzen. Das BMG wird gebeten, die Regelungen zu Ausgleichszahlungen, VersorgungsaufschlĂ€gen und ErsatzkrankenhĂ€usern zu verlĂ€ngern. Gleichzeitig sollen die KrankenhĂ€user von bĂŒrokratischen Vorgaben entlastet werden, damit sie sich ihrem KerngeschĂ€ft widmen können. In den nĂ€chsten Monaten sollen demnach Dokumentationspflichten, die medizinisch nicht notwendig sind, entfallen.

Bund und LĂ€nder haben sich zudem angesichts der begrenzten PCR-KapazitĂ€ten fĂŒr eine Priorisierung von Personengruppen ausgesprochen, fĂŒr die eine PCR-Testung dringend notwendig ist. Vor allem vulnerable Gruppen und BeschĂ€ftigte, die diese betreuen und behandeln, sollen prioritĂ€ren Zugang zu PCR-Testungen erhalten. Bei allen anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentestergebnis vorweisen können, sollte auf eine BestĂ€tigungs-PCR verzichtet werden. Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten ĂŒberwachten Antigentest erfolgen. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App („rote Kachel“) soll ebenfalls auf eine PCR-Testung verzichtet werden. Stattdessen genĂŒgt ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum.