Magdeburg. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Montag in einer Videoschalte für eine verpflichtende Vorlage eines Genesenennachweises in Form eines QR-Codes ausgesprochen. Die Gesundheitsminister und -ministerinnen bitten den Bund, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Somit soll der Zutritt zu Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden, so dass der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.
Grundlage für den Nachweis des Genesenenstatus ist ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. „Bislang ist das Überprüfen eines Genesenennachweises in Form eines einfachen Ausdruckes in der Regel nicht möglich. Mit dem digital auslesbaren Nachweis wird hier eine Fälschung deutlich erschwert“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).
Zudem wird der Bund gebeten, zu prüfen, ob auch alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden können.
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