Magdeburg/Hamburg. Die Gesundheitsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder fordern mit Blick auf die ab Herbst zu erwartende Infektionsdynamik zügig Klarheit über gesetzliche Rahmenbedingungen für zielgerichtete Eindämmungsmaßnahmen. In einer Sonderkonferenz, die aus organisatorischen Gründen am Freitag digital in Hamburg stattfand, bekräftigte die GMK unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt erneut ihre Bitte an den Bund, noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. „Die Länder brauchen Rechtsicherheit, um auf die Lage reagieren zu können. Wir müssen notfalls auf das ungünstige Szenario vorbereitet sein. Angesichts der zu erwartenden Infektionswelle im Herbst wollen wir uns die Erfahrungen der Vorjahre zunutze machen und frühzeitig mit wirksamen Instrumenten die Pandemie eindämmen“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).
Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP-Maske) und Abstandsgebote in Innenräumen. Auch umfassende Testpflichten für Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, zu Kitas und Schulen und infektionsgefährdeten Gemeinschaftseinrichtungen wie Justizvollzugsanstalten müssen möglich sein. Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin, Dr. Melanie Leonhard: „Welche Veränderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen. Diese Entwicklungen sind nicht völlig planbar, das liegt in der Natur der Sache. Aus genau diesem Grund müssen jetzt die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen.“
Weitere Eindämmungsmaßnahmen müssen im Worst-Case-Szenario möglich sein, wenn die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, so die GMK. Dazu zählten u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Kapazitätsbeschränkungen oder die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen sollten vermieden werden. Dennoch sollten die Länder die Befugnis haben, in besonders betroffenen Regionen auch diese Maßnahmen anzuordnen, wenn dort eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.
Der Bund wird von der GMK gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen und volldigitalisierte Meldewege zu implementieren. Klarheit wird hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Auffrischungsimpfungen benötigt. Der Bund wird gebeten, in Abstimmung mit den Ländern die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen. Eine Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen sollte mindestens bis zum Frühjahr 2023 sichergestellt werden. In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden. Auch eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung mit Medikamenten zur Therapie von Covid-19 sollte sichergestellt werden. Des Weiteren müssen die Versorgungsysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Eingliederungshilfe gerüstet werden. Dazu gehören auch Anreize zur Personalgewinnung und -bindung sowie die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser durch Bundesrettungsschirme.
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