Gleich drei Haftbefehle: Mann gibt falsche Personalien an, um GefÀngnis zu entgehen

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Magdeburg (ots) – Das LĂŒgen hat sich nicht gelohnt: Ein 43-JĂ€hriger muss fĂŒr 510 Tage in Haft. Er wurde am Montag, den 11. November 2024, um 17:00 Uhr von einer Streife der Bundespolizei im Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Der Deutsche gab zunĂ€chst an, keine Ausweispapiere bei sich zu fĂŒhren und nannte den Beamten einen Namen.

Da die Angaben nicht glaubwĂŒrdig erschienen, entschlossen sich die Beamten, die mitgefĂŒhrten Sachen des Mannes zu durchsuchen. Zum Vorschein kam ein amtliches Schreiben mit anderen Personalien. Diese wurden mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen und ergaben zweifelsfrei, dass es sich hierbei um den Mann handelte, da unter anderem ein Foto von ihm im System vorlag. Zudem wurde bekannt, dass er gleich mit drei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde: Demnach wurde er bereits vor einigen Jahren durch das Amtsgericht Köthen wegen Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er noch 81 Tage zu verbĂŒĂŸen hat.

2018 verurteilte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau außerdem wegen diversen VerstĂ¶ĂŸen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Nachdem die Strafaussetzung zur BewĂ€hrung widerrufen wurde, muss er hierfĂŒr noch fĂŒr 347 Tage in Haft. Letztendlich kam es im Jahr 2020 zu einem weiteren Prozess am besagten Landgericht. Hier wurde der Gesuchte wegen einer falschen uneidlichen Aussage verurteilt. Nachdem auch hier die BewĂ€hrungsstrafe widerrufen wurde, muss er dafĂŒr fĂŒr weitere 82 Tage in Haft. Da der Mann unbekannten Aufenthaltes war, ergingen die drei Vollstreckungshaftbefehle im August beziehungsweise September des aktuellen Jahres.

Diese eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und ĂŒbergaben ihn an eine Justizvollzugsanstalt. In diesem Zusammenhang gab der Mann zu, von den Haftbefehlen gewusst und daher auch gelogen zu haben. Entsprechend erhĂ€lt er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen falscher Namensangabe. Die Bundespolizisten setzten abschließend die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug der Haftbefehle in Kenntnis.

Text/Foto: Bundespolizei