Stendal (ots) – Am Freitag, den 16. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 14:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Stendal einen 44-JĂ€hrigen. Eine ĂberprĂŒfung seiner Personaldaten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass er gleich zweimal per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stendal gesucht wurde. So verurteilte ihn das Amtsgericht Stendal bereits im Juli 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln in zwei FĂ€llen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf BewĂ€hrung.
Laut des Haftbefehls hat er die Auflage, sich einer Drogentherapie zu unterziehen, nicht erfĂŒllt und muss daher 387 Tage in Haft. Zudem hat ihn wiederum das Amtsgericht Stendal im Mai 2021 wegen UrkundenfĂ€lschung, VerstoĂes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeuges zu weiteren acht Monaten Haft verurteilt. Da er, wie bereits erwĂ€hnt, seine Therapie abgebrochen hat, muss er davon weitere 82 Tage Freiheitsstrafe verbĂŒĂen. Beide Haftbefehle ergingen am 31. Juli dieses Jahres.
Die Bundespolizisten eröffneten diese dem Deutschen, nahmen ihn fest und ĂŒbergaben ihn an eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Verbleib des Festgenommenen durch die Bundespolizisten entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei