Wolmirstedt (ots) – Am Montag, den 12. Juni 2023 führte eine Streife der Bundespolizei um 09:25 Uhr am Bahnhof Wolmirstedt eine polizeiliche Kontrolle durch. Dabei wurde ein 26-jähriger Deutscher aufgefordert sich auszuweisen. Bei der Überprüfung seiner persönlichen Daten im Fahndungsbestand der Polizei, stellte sich heraus, dass der Mann gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde:
Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Magdeburg bereits im Dezember 2021 wegen Verwendens von verfassungswidrigen Organisationen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Im April 2022 stand der Gesuchte wieder vor dem besagten Gericht. Diesmal war er wegen Beleidigung in zwei Fällen angeklagt und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Da der 26-Jährige den Strafbefehlen nicht nachkam und weder die geforderten Geldbeträge zahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafen, trotz ergangener Ladung, antrat, wurden die Haftbefehle am 2. Juni dieses Jahres erlassen. Die Bundespolizisten eröffneten ihm die Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit auf die Dienststelle. Dort hatte er die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens anzurufen, um diese über seine Verhaftung zu informieren und eventuell den haftbefreienden Betrag zu erbeten.
Die Mutter des Mannes fasste sich ein Herz und bezahlte den Gesamtbetrag von 2600 Euro, um ihren Sohn vor der Haft zu bewahren. Nachdem der Geldbetrag durch die Mutter beglichen wurde, konnte der Mann die Dienststelle auf freien Fuß verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Einzahlung des Betrages und den Verbleib der Person durch die Bundespolizisten informiert.
Text/Foto: Bundespolizei