Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 28. Februar 2023 nahm ein Mann auf dem Hauptbahnhof Magdeburg gegen 20:30 Uhr den gefĂ€hrlichen Weg ĂŒber die Gleise: Er ĂŒberquerte diese von Bahnsteig eins bis fĂŒnf, anstatt die dafĂŒr vorgesehenen TreppenaufgĂ€nge zu nutzen. Der LokfĂŒhrer eines in der Einfahrt befindlichen Zuges erkannte den Deutschen im Gleisbereich, leitete daraufhin eine Schnellbremsung ein und informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn. GlĂŒcklicherweise verletzte sich hierbei niemand.
Eine in der NĂ€he befindliche Streife der Bundespolizei vernahm ein lautstarkes Signal des Triebfahrzeuges und konnte den Leichtsinnigen, nicht zuletzt aufgrund der zugerufenen Personenbeschreibung von umstehenden FahrgĂ€sten, auf Bahnsteig fĂŒnf stellen. Der augenscheinlich alkoholisierte Mann gab das Ăberqueren der Gleise zu. Zur KlĂ€rung seiner IdentitĂ€t und aufgrund der deutlichen Ausfallerscheinungen wurde der 38-JĂ€hrige zu seinem eigenen Schutz zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen. Zwischenzeitlich zeigte der Mann sich immer wieder aggressiv und unkooperativ. Zudem beleidigte er die eingesetzten Beamten. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,41 Promille.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurde zudem ein CliptĂŒtchen mit betĂ€ubungsmittelĂ€hnlicher Substanz, vermutlich Cannabis, fest- und sichergestellt. Nach Abschluss aller polizeilichen MaĂnahmen und Bes-serung seines GemĂŒtszustandes konnte der GleislĂ€ufer die Dienststelle, nach einer eindringlichen Belehrung, mit Anzeigen wegen des unbefugtem Aufenthaltes in den Gleisen und des unerlaubten Betretens von Bahnanlagen, eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, des unerlaubtem Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln sowie der Beleidigung wieder verlassen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass Handlungen dieser Art lebensgefĂ€hrlich sind! Die ZĂŒge nĂ€hern sich fast lautlos und zum Teil mit sehr hohen Geschwindigkeiten an und können je nach Windrichtung oft sehr spĂ€t wahrgenommen werden. AuĂerdem geht von den vorbeifahrenden ZĂŒgen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen UnfĂ€llen fĂŒhren kann.
Text/Symbolfoto: Bundespolizei