Einstimmiges Votum im Infrastrukturausschuss fĂŒr GesetzesĂ€nderung
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln fĂŒr öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gelockert werden, um eine flĂ€chendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu sichern. DafĂŒr hat der Ausschuss fĂŒr Infrastruktur und Digitales des Landtages am Freitag einstimmig den Weg frei gemacht. AbschlieĂend entscheidet darĂŒber der Landtag.
Der baupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Maximilian Gludau (Foto) sagte dazu: „Ich freue mich, dass fĂŒr die geplante GesetzesĂ€nderung heute im Ausschuss Zustimmung aus allen Fraktionen kam. Damit soll es Ăffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Sachsen-Anhalt kĂŒnftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Das war bisher nicht möglich.
Als FDP hatten wir deshalb den Vorschlag fĂŒr die Neuregelung bereits in den Koalitionsverhandlungen fĂŒr die Deutschlandkoalition eingebracht. Damit wollen wir die Versorgung mit behördlichen Vermessungsleistungen gerade im lĂ€ndlichen Raum sicherstellen, da sich EngpĂ€sse schon heute deutlich abzeichnen. Ob private HĂ€uslebauer, Unternehmen oder öffentliche Bauherren, ĂŒberall werden die Leistungen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beim Bau von GebĂ€uden oder StraĂen benötigt.“
Hintergrund:
Bisher dĂŒrfen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nur im Bereich ihres zugewiesenen Amtssitzes tĂ€tig werden. Durch eine GesetzesĂ€nderung soll es ihnen kĂŒnftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Ăber den Neuregelung entscheidet der Landtag abschlieĂend.
Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Hans Eckardt