Weißenfels (ots) – Am Sonntag, den 18. Februar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 15:00 Uhr einen 23-Jährigen am Bahnhof Weißenfels. Die anschließende Überprüfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig. Demnach verurteilte das Amtsgericht Leipzig den Deutschen rechtskräftig im Januar 2023 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.
Da der junge Mann den Zahlungen nicht nachkam und sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im November 2023 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und zum nahegelegen Polizeirevier Weißenfels mit. Dort nutzte der Festgenommene die telefonische Möglichkeit, sich die geforderte Strafe von einem Bekannten zu erbitten. Dieser fasste sich ein Herz und zahlte den offenen Betrag von 450 Euro, der seinem Freund die Freiheit bescherte. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und die Einzahlung in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei