Magdeburg. Die Landeshauptstadt Magdeburg und die Stadt Halle (Saale) weisen in diesem Jahr gemeinsam verstärkt auf den Überholabstand zwischen Radfahrenden und Kfz hin. Dieser beträgt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts mindestens 1,5 Meter. Durch Grafiken auf Heckflächen von Bussen, die in beiden Städten unterwegs sind, wird der Mindestabstand verdeutlicht.
„Die Hinweise sollen dazu beitragen, den Zielen unseres Verkehrsentwicklungsplanes 2030plus gerecht zu werden“, begründet der Magdeburger Beigeordnete für Umwelt und Stadtentwicklung, Jörg Rehbaum. „Mit dem Verkehrsentwicklungsplan haben wir uns unter anderem vorgenommen, den Radverkehr zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“
In Magdeburg sind die MVB-Busse mit den Grafiken bereits seit dem 15. April und noch bis 14. Juli unterwegs. In Halle fahren die Busse bis 31. Mai sowie vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Unterstützt wird die Kampagne vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.
Der innerörtliche Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden gilt seit dem 28. April 2020 aufgrund einer Novellierung der StVO. Außerorts gilt aufgrund höherer Geschwindigkeiten ein Mindestabstand von 2 Metern. Diese Abstandsmaße gelten auch, wenn Radfahrende auf Verkehrsflächen fahren, die durch eine Markierung vom Fahrbereich der Kfz abgetrennt sind, zum Beispiel bei Schutzstreifen (gestrichelte schmale Linie) und Radfahrstreifen (durchgezogene breite Linie).
Wie Beobachtungen des Verkehrsablaufs und Hinweise zeigen, wird der Mindestabstand häufig nicht eingehalten. So kam es bereits oft zu gefährlichen Situationen für Radfahrende infolge von zu engen Überholvorgängen. Aus diesem Grund haben die Stadtverwaltungen von Magdeburg und Halle die diesjährige Informationskampagne gestartet.
Foto: Auf dem Heck des MVB-Linienbusses wurde eine Grafik angebracht, die auf den Überholabstand zwischen Radfahrenden und Kfz hinweist. (c) Ströer