Grüne fordern Rechtssicherheit / Sonntagsöffnung für digitale Dorfläden

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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute ihre Position zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes deutlich gemacht. Olaf Meister, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Wirtschaft, betonte in der Debatte die Notwendigkeit einer fairen und rechtssicheren Lösung für die Sonntagsöffnung von personallosen Dorfläden im ländlichen Raum.

„Dorfläden sind essenziell für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit hängt zunehmend von innovativen Konzepten wie der Automatisierung ab. Sonntagsöffnungen können hier einen wichtigen Beitrag leisten, wenn diese rechtlich abgesichert sind“, so Meister.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf der Landesregierung als nicht ausreichend. Statt einer verlässlichen Regelung schlägt der Entwurf vor, die Öffnung jeglicher digital betriebenen Geschäfte zu erlauben. Dies widerspricht jedoch der grundgesetzlichen Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe.

Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, fordern die Grünen eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf maximal 150 Quadratmeter sowie eine Sortimentsbegrenzung auf Waren des täglichen Bedarfs. Gleichzeitig müssen rechtliche Vorgaben zur Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe berücksichtigt werden, um einen verfassungsfesten Rahmen zu schaffen.

„Wir werden diese Konkretisierungen als Änderungsantrag im Ausschuss einbringen. Unser Ziel ist eine praktikable und gerechte Lösung, die die ländlichen Räume stärkt und gleichzeitig verfassungsrechtlich Bestand hat“, schließt Meister.

Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt am 21. November 2024

Foto (c) Olaf Meister