Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2022 der Landeshauptstadt Magdeburg genehmigt. Damit verfügt die Kommune bereits Anfang des Jahres 2022 über einen vollziehbaren Haushalt.
„Ein genehmigter Haushalt ist gerade in Zeiten der Pandemie eine wichtige Grundlage, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye (Foto), der Präsident des Landesverwaltungsamtes. Zwar ist der Haushalt der Landeshauptstadt weiterhin durch die finanziellen Auswirkungen der Pandemie gekennzeichnet, da trotz steigender Aufwendungen insbesondere die Erträge aus der Gewerbesteuer weiterhin unter dem Niveau des Jahres 2019 verharren. Dennoch konnte die Stadt im Vergleich zum Vorjahr tendenziell geringere Defizite auch für die mittelfristige Planung präsentieren.
Die Bestätigung des Haushalts umfasst die für das Jahr 2022 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 54 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 50 Mio. Euro.
„Damit wird der Landeshauptstadt die Fertigstellung der Großinvestitionen Tunnelbau an der Ernst-Reuter-Allee, Strombrückenzug sowie die Sanierung der Stadthalle ermöglicht, trotz der weiterhin herausfordernden Gesamtumstände.“, so Pleye weiter.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fortsetzung diverser STARK III-Vorhaben in Kitas und Schulen.
Angesichts der in den vergangenen Jahren bereits erforderlichen Kreditaufnahmen zur Finanzierung der laufenden Investitionsmaßnahmen und den sich hieraus ergebenden Belastungen für kommende Haushalte ist absehbar, dass die Umsetzung weiterer Großvorhaben die Bereitschaft des Stadtrates voraussetzt, durch frühzeitige Konsolidierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt zu stärken.
Foto: Präsident des Landesverwaltungsamtes: Thomas Pleye © LVwA