Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2023 der Landeshauptstadt Magdeburg genehmigt. Damit verfügt sie bereits Anfang des Jahres 2023 und als eine der ersten Kommunen im Land über einen vollziehbaren Haushalt.
„Ein genehmigter Haushalt ist gerade in Zeiten von stark gestiegenen Energie- und Baupreisen und weiterer Belastungen vor allem im Bereich der Sozialausgaben eine wichtige Grundlage, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes. Trotz einer erheblich verbesserten Ertragslage muss die Landeshauptstadt für den Haushaltsausgleich erneut auf Rücklagen zurückgreifen, da auch die Aufwendungen unvermindert ansteigen.
Die Bestätigung des Haushalts umfasst die für das Jahr 2023 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 69 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 96 Mio. Euro.
„Damit wird der Landeshauptstadt die Fertigstellung des Tunnelbaus an der Ernst-Reuter-Allee, der Weiterbau des Strombrückenzuges (Foto) über Zollelbe und Alte Elbe sowie die Sanierung und Umfeldgestaltung der Stadthalle, trotz der weiterhin herausfordernden Gesamtumstände ermöglicht.“, so Pleye weiter.
Neu hinzu kommen vorbereitende Maßnahmen zum Schulneubau am Standort Universitätsplatz/Listemannstraße; hierfür ist aktuell ein Investitionsvolumen von 68 Mio. EUR vorgesehen.
Angesichts der in den vergangenen Jahren bereits erforderlichen Kreditaufnahmen zur Finanzierung der laufenden und noch geplanten Investitionsmaßnahmen und den sich hieraus ergebenden Belastungen für kommende Haushalte ist es erforderlich, dass die Landeshauptstadt die Entwicklungen am Finanzmarkt intensiv beobachtet und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen frühzeitig analysiert, um notfalls mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern zu können.
Symbolfoto: Ersatzneubau Strombrückenzug © Landeshauptstadt Magdeburg