Eine Neuregelung soll das Bundesverfassungsgericht besser gegen politische Vereinnahmung schützen. Das Gesetz stärkt die Resilienz des Gerichts – macht es aber nicht immun.
Es ist eines der wenigen Vorhaben, für das sich nach dem Bruch der Ampel noch eine Mehrheit organisieren ließ: das Bundesverfassungsgericht besser gegen mögliche politische Vereinnahmung zu schützen. Am Mittag hat der Bundestag die dafür erforderliche Grundgesetzänderung mit Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken beschlossen. (Text/Foto: ZDFheute)