Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen.
Schulden in Höhe von 31 Milliarden Euro
Viele Kommunen in Deutschland sind hoch verschuldet. Die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen (Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.
Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund
Verantwortlich für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren Liquiditätskrediten entschuldet hat. Die Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.
Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu verhindern.
Wie es weitergeht
Nachdem der Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag einbringt.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.04.2025
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