Magdeburg. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Magdeburg ein Grundstück besitzen, werden die Grundsteuerbescheide für 2025 voraussichtlich erst Ende des kommenden Monats verschickt. Dadurch entfällt der Zahltermin für die Grundsteuer am 15. Februar. Die bislang festgesetzten Gebühren für die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung müssen aber planmäßig zum 15. Februar gezahlt werden.
Der entsprechende Zahlbetrag steht im zuletzt ergangenen Bescheid über Grundbesitzabgaben. Die Grundsteuer für 2025 und die dann ebenfalls geänderten Beiträge für die Straßenreinigung werden in diesem Jahr jeweils zum 15. April, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wurde eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, werden die fälligen Beträge automatisch abgebucht. Daueraufträge müssen selbst angepasst werden. Der Fachbereich Finanzservice bittet darum, nur die mit Bescheid festgesetzten Beträge zu zahlen.
Grund für den späteren Versand der Grundsteuerbescheide ist die Anpassung der Software. Diese wird notwendig, weil der Stadtrat am 5. Dezember 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen hat. Am selben Datum hat der Stadtrat auch die Änderung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Die beiden entsprechenden Satzungen wurden im Amtsblatt Nummer 26 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 04. Februar 2025
Symbolfoto/pixabay