Grundsteuerbescheide wurden heute verschickt

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Magdeburg. Die Stadtverwaltung hat heute an EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer, die in Magdeburg ein GrundstĂŒck oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besitzen, die Grundsteuerbescheide fĂŒr das Jahr 2025 verschickt. Grund fĂŒr den spĂ€teren Versand als ĂŒblich ist die Anpassung der Software. Diese war notwendig geworden, weil der Stadtrat am 5. Dezember 2024 unterschiedliche HebesĂ€tze fĂŒr die Grundsteuer B fĂŒr das Jahr 2025 beschlossen hat.
 
Zahlungen

Die Grundsteuer fĂŒr 2025 und die vom Stadtrat ebenfalls im Dezember beschlossene Änderung der StraßenreinigungsgebĂŒhren werden in diesem Jahr am 15. April, 15. Mai, 15. August und 15. November fĂ€llig. Wurde eine LastschrifteinzugsermĂ€chtigung erteilt, werden die fĂ€lligen BetrĂ€ge automatisch abgebucht. DauerauftrĂ€ge mĂŒssen selbst angepasst werden. Der Fachbereich Finanzservice bittet darum, nur die mit Bescheid festgesetzten BetrĂ€ge zu zahlen.
 
Wer noch keine LastschrifteinzugsermĂ€chtigung an die Stadt erteilt hat, kann diese auf Wunsch nachreichen. Das entsprechende Formular ist im Internet unter www.magdeburg.de bei der Dienstleistung „Grundsteuer zahlen“ verfĂŒgbar.
 
Jahressteuerbescheide

Mit den Jahressteuerbescheiden fĂŒr die Grundsteuer wurden die bis zum 28. Februar 2025 eingegangenen Grundsteuermessbescheide bis auf wenige Ausnahmen berĂŒcksichtigt. Das betrifft in Magdeburg insgesamt 71.575 Grundsteuermessbescheide, die vor ihrer Verarbeitung ĂŒberprĂŒft worden sind. Die mit den Jahressteuerbescheiden noch nicht berĂŒcksichtigten Grundsteuermessbescheide werden fortlaufend verarbeitet.
 
Die Bescheide fĂŒr 2025 enthalten die neue Grundsteuer und die Änderungen fĂŒr die Straßenreinigung. Damit wird die Grundsteuer fĂŒr 2024 eingestellt und fĂŒr 2025 neu festgesetzt. Falls der Bescheid nur die Einstellung der Steuer beinhaltet, liegt entweder noch keine neue Festsetzung vom Finanzamt vor, oder die neue Festsetzung wurde noch nicht verarbeitet, oder das GrundstĂŒck wird ab 2025 unter einem anderen Aktenzeichen erfasst. Das Kassenzeichen fĂŒr das GrundstĂŒck bleibt in der Regel unverĂ€ndert. LastschrifteinzugsermĂ€chtigungen und Empfangsvollmachten mĂŒssen daher nicht neu ausgestellt werden.
 
An den Inhalt der Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt ist die Landeshauptstadt Magdeburg gebunden. Dies betrifft die grundsteuerpflichtige Person, die GrundstĂŒcksart und den Grundsteuermessbetrag.
 
Sollte ein Widerspruch gegen eine Festsetzung aus dem Grundsteuermessbescheid erfolgen, muss der Einspruch oder Änderungsantrag ausschließlich an das Finanzamt gerichtet werden. Wenn Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erhoben wurde, kann die Grundsteuer dennoch festgesetzt werden. Wurde jedoch der Inhalt des Grundsteuermessbescheides nicht korrekt verarbeitet, muss der Widerspruch an die Landeshauptstadt Magdeburg gesendet werden.

Aussetzung der Zahlpflicht nur in AusnahmefÀllen

Die Zahlungspflicht fĂŒr die Grundsteuer entfĂ€llt nur dann ganz oder teilweise, wenn das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid von der Vollziehung ausgesetzt hat. Liegt eine AussetzungsverfĂŒgung bereits vor, wird neben dem Grundsteuerbescheid auch ein Aussetzungsbescheid bekannt gegeben. Zu zahlen sind nur die GrundsteuerbetrĂ€ge, die nicht ausgesetzt worden sind
 
Anfragen

Weil wegen des Versandes der neuen Bescheide ein erhöhtes Anruf- und Anfragenaufkommen erwartet wird, bittet die Stadtverwaltung darum, Anfragen vorzugsweise per E-Mail an grundsteueranfragen@stadt.magdeburg.de zu senden.
 
Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer fĂŒr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie fĂŒr bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke. Sie wird jĂ€hrlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. FĂŒr das Jahr 2025 wir die Grundsteuer mit einem Grundsteuerbescheid festgesetzt. Dieser Bescheid ĂŒbernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
 
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen.
 
Grundsteuer A

In Magdeburg betrĂ€gt der Hebesatz fĂŒr die Grundsteuer A 340 vom Hundert. Grundsteuer A bezahlen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Auch die Kleingartenanlagen in Magdeburg zĂ€hlen einschließlich der Gartenlauben zu diesen Betrieben.
 
Grundsteuer B

Bei der Grundsteuer B wurden vom Stadtrat zwei HebesĂ€tze beschlossen. FĂŒr NichtwohngrundstĂŒcke betrĂ€gt der Grundsteuerhebesatz 965 vom Hundert und fĂŒr WohngrundstĂŒcke 483 vom Hundert. Mit diesen GrundsteuerhebesĂ€tzen kann die Grundsteuerreform in Magdeburg aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Zu den NichtwohngrundstĂŒcken zĂ€hlen unbebaute GrundstĂŒcke, Teileigentum, GeschĂ€ftsgrundstĂŒcke, gemischt genutzte GrundstĂŒcke und sonstig bebaute GrundstĂŒcke. Bei WohngrundstĂŒcken handelt es sich um EinfamilienhĂ€user, ZweifamilienhĂ€user, MietwohngrundstĂŒcke und Wohnungseigentum. Die genaue Zuordnung des GrundstĂŒcks zu einer dieser Kategorien wird im Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid des Finanzamts entschieden.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 24. MĂ€rz 2024

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