Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrĂŒĂt die rechtsgutachterliche BestĂ€tigung, dass die Krankenhausplanung letztverantwortlich in der Hoheit der BundeslĂ€nder liegt. Dazu erklĂ€rt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald GaĂ (Foto):
âDas Gutachten von Prof. Ferdinand WollenschlĂ€ger von der UniversitĂ€t Augsburg bestĂ€tigt uns in unserer Position, dass wir eine umfassende Krankenhausreform benötigen, die Landeshoheit ĂŒber die Krankenhausplanung aber gewahrt werden muss. Die Autoren bestĂ€tigen das verfassungsrechtliche Primat der Krankenhausplanung der LĂ€nder vor der Kompetenz des Bundes in VergĂŒtungsfragen. Die Regelungen des Grundgesetzes, auf die Prof. WollenschlĂ€ger eingeht, haben sich in der RealitĂ€t bewĂ€hrt. Die Verantwortlichen vor Ort wissen genau, welche Anforderungen es in ihren Regionen an die Gesundheitsversorgung gibt und wie sie am besten zu erfĂŒllen sind. Das Gutachten zeigt ein weiteres Mal, dass eine Krankenhausreform nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir begrĂŒĂen deshalb ausdrĂŒcklich, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bund und LĂ€ndern dem Rechnung tragen möchte. Ohne die BundeslĂ€nder wird eine Reform genauso wenig im Sinne der Patientinnen und Patienten gelingen, wie ohne Beteiligung der betroffenen KrankenhĂ€user.
Wichtig ist deshalb auch, dass das Gutachten klarstellt, dass bei allen angedachten MaĂnahmen die Grundrechte der KrankenhaustrĂ€ger beachtet werden mĂŒssen. Alle Eingriffe mĂŒssen gerechtfertigt und insbesondere verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein. Die DKG wird auch weiterhin ein konstruktiver Partner bei den notwendigen Reformen der kommenden Jahre bleiben. Im Mittelpunkt aller Reformen muss aber die Versorgungssicherung fĂŒr die Bevölkerung in allen Regionen stehen.“
Text/Foto: DKG