Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten EntschlieĂung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch ĂŒber das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und LĂ€ndern vereinbarten MaĂnahmen zur Verbesserung der Kita-QualitĂ€t zu beteiligen.
Das Angebot einer guten Kita-QualitĂ€t liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, LĂ€ndern und Kommunen – der Bund mĂŒsse daher eine dauerhafte und verlĂ€ssliche Finanzierung sicherstellen, heiĂt es in der von mehreren LĂ€ndern eingebrachten EntschlieĂung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und LĂ€ndern zur QualitĂ€tsverbesserung der KindertagesstĂ€tten erforderlich.
ErgÀnzung des Gute-Kita-Gesetzes
Hintergrund ist das Kita-QualitÀts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der QualitÀt und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die LÀnder mit dem Bund VertrÀge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.
Wie es weitergeht:
Die EntschlieĂung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den LĂ€nderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfĂŒr nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024
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