Erhöhung des CO2-Preises wird 2023 ausgesetzt
Heute hat der Bundesrat in zweiter, dritter Lesung die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die CO2- Abgabe fĂŒr kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an als bisher geplant. 2023 ist zudem gar keine Erhöhung vorgesehen. Das sieht die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor, die heute der Bundesrat verabschiedet hat. Zuvor hatte bereits der Bundestag der Novelle zugestimmt. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel werden an die BĂŒrger und BĂŒrgerinnen ausgeschĂŒttet, zum Beispiel ĂŒber Förderprogramme zur klimafreundlichen GebĂ€udesanierung, bei der E-Auto-Förderung oder zur Steuerentlastung.
Minister Habeck (Foto): âFossile Energien haben in der Klimakrise keine Zukunft mehr. Die aktuelle Energiekrise zeigt das umso mehr. Klimaschutz geht aber nicht ohne soziale Gerechtigkeit, beides muss immer Hand in Hand gehen. Deshalb verringern wir die CO2-Abgabe in den kommenden Jahren um rund ein Drittel. Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwĂ€rtigen Energiekrise. Gleichzeitig nutzen wir die Einnahmen aus den CO2-Abgaben der Unternehmen, um damit unter anderem Förderprogramme fĂŒr klimafreundliche GebĂ€ude und Fahrzeuge zu finanzieren. Das kommt allen BĂŒrger und BĂŒrgerinnen zu Gute und erleichtert den Umstieg auf erneuerbare Energien.“
Die fĂŒr den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fĂŒnf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben, um Privathaushalte und Wirtschaft angesichts der stark angestiegenen Energiepreise zum Jahreswechsel nicht zusĂ€tzlich mit einer höheren Kohlenstoff-Bepreisung zu belasten. Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 Euro gesenkt.
AuĂerdem sieht die Novelle zwei weitere Ănderungen vor: Ab dem 1. Januar 2023 startet die CO2-Bepreisung fĂŒr die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. FĂŒr Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebt das novellierte BEHG hingegen den bislang ebenfalls zum Jahreswechsel vorgesehenen Beginn der CO2-Bepreisung um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 und gewĂ€hrt somit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen einen verlĂ€ngerten Zeitraum zur Umsetzung der erforderlichen VorbereitungsmaĂnahmen fĂŒr die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung. Das novellierte BEHG schafft nunmehr die erforderlichen Ausgestaltungsregelungen fĂŒr die erstmalige CO2-Bepreisung auch dieser Brennstoffe und eröffnet somit den âNormalbetrieb“ des BEHG.
Das geĂ€nderte BEHG wird nach der finalen Verabschiedung im Bundesrat jetzt ausgefertigt und verkĂŒndet und soll noch im November 2022 in Kraft treten.
Weitere Informationen
Seit 2021 besteht unter dem BEHG eine nationale CO2-Bepreisung fĂŒr die Bereiche WĂ€rme und Verkehr, die nicht dem EuropĂ€ischen Emissionshandel unterfallen. In der EinfĂŒhrungsphase beschrĂ€nkte sich das nationale Emissionshandelssystem auf CO2-Emissionen aus dem Einsatz bestimmter Hauptbrennstoffe. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, FlĂŒssiggas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen seit dem 1. Januar 2021 dafĂŒr einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, fĂŒr den Treibhausgas- AusstoĂ, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben.
Durch die Entscheidung zur Entlastung beim CO2-Preis nach dem BEHG verschiebt sich die in den Jahren 2023 bis 2025 anstehende Preiserhöhung nunmehr jeweils um ein Jahr. Die Einnahmen aus dem BEHG flieĂen vollstĂ€ndig in den Klima- und Transformationsfonds. Aus dem Klima- und Transformationsfonds wird unter anderem die vollstĂ€ndige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1.7.2022 refinanziert, zudem ist dort das Bundesprogramm effiziente GebĂ€ude (BEG) etatisiert. Hieraus erhalten BĂŒrger und BĂŒrgerinnen Fördermittel fĂŒr die energetische Sanierung, den Heizungskesselaustausch hin zu WĂ€rmepumpen sowie den Kauf von E-Autos.
Foto © Urban Zintel