Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 22. April 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 14:38 Uhr einen Mann auf Bahnsteig sechs des Magdeburger Hauptbahnhofes. Nach erfolgter Identitätsfeststellung und anschließender Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Haftbefehl nach ihm suchte.
Das Amtsgericht Magdeburg hatte den 57-Jährigen bereits im Oktober 2022 wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weder beglich der ukrainische Staatsangehörige den auferlegten Betrag, noch stellte er sich, trotz ordnungsgemäßer Ladung, dem Strafantritt. Da er außerdem ohne festen Wohnsitz war, erließ die genannte Staatsanwaltschaft im März 2024 den Vollstreckungshaftbefehl.
Diesen eröffneten ihm die Einsatzkräfte und nahmen den Gesuchten mit zur Dienststelle. Dort zahlte er den haftabwendenden Betrag von 450 Euro. Anschließend konnte er die Räumlichkeiten der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde abschließend über den Vollzug der Haftbefehle.
Text/Foto: Bundespolizei