Magdeburg (ots) Am Donnerstag, den 6. MĂ€rz 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 18:40 Uhr einen 50-jĂ€hrigen Kroaten im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der sich anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwalt-schaft Kassel per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Bereits im April 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Kassel wegen des vorsĂ€tzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise zu ursprĂŒnglich 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Weder zahlte er den kompletten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erlieĂ die Staatsanwaltschaft Kassel acht Monate spĂ€ter jenen Haftbefehl.
Dies eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. GlĂŒck im UnglĂŒck: Der Verurteilte konnte die zu entrichtende Summe zwar nicht aufbringen, jedoch sein durch ihn unterrichteter Arbeitgeber. Der Chef erklĂ€rte sich bereit, den haftabwendenden Betrag von 1800 Euro fĂŒr seinen Mitarbeiter zu begleichen. Nachdem das Geld in einem Revier in Hessen eingezahlt wurde, konnte der Angestellte seinen Weg als freier Mann fortsetzen. Die EinsatzkrĂ€fte informierten abschlieĂend die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.
Text/Foto: Bundespolizei