Haftbefehl: Nur Zehn Tage zwischen Erlass und Vollstreckung

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Halberstadt (ots) – Am Freitag, den 15. September wurde ein 41-jĂ€hriger Deutscher durch Beamte der Bundespolizei gegen 08:00 Uhr am Hauptbahnhof in Halberstadt angehalten und polizeirechtlich kontrolliert. Da der Mann keinen Ausweis bei sich fĂŒhrte, stellten die Beamten die Personalien zunĂ€chst mĂŒndlich persönlich fest. Aufgrund seines nervösen Verhaltens gegenĂŒber den Beamten und den Verdacht der falschen Namensangabe entschieden sich die Bundespolizisten, den Polizeipflichtigen zwecks der IdentitĂ€tsfeststellung mit zur Dienststelle zu nehmen.

Noch vor Betreten der DienstrĂ€ume durchsuchten die EinsatzkrĂ€fte den 41-JĂ€hrigen und fanden zwei KlipptĂŒten mit betĂ€ubungsmittelĂ€hnlichen Substanzen, vermutlich Cannabis und Amphetamine. Die Drogen wurden sogleich beschlagnahmt. Bei der darauffolgenden ÜberprĂŒfung mittels eines Fingerabdruckscanners wurde bekannt, dass die angegebenen Daten des Polizeipflichtigen nicht der Wahrheit entsprachen. Die ÜberprĂŒfung seiner richtigen Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab zudem, dass gegen den Deutschen ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt vorlag.

So wurde der Mann bereits im April 2022 unter anderem wegen Diebstahls und Beleidigung vom Amtsgericht Halberstadt zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.015 Euro Geld-beziehungsweise 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis zum Zeitpunkt der Feststellung zahlte er lediglich 58 Euro. Da er sich trotz vorheriger Ladung weder dem Strafantritt stellte, noch weitere Zahlungen eingingen, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg am 5. September dieses Jahres den Haftbefehl. Nur 10 Tage spĂ€ter erfolgte die Vollstreckung.

Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten den Haftbefehl und nahmen den Gesuchten fest. Ihm wurde die Gelegenheit gegeben, den geforderten Geldbetrag in Höhe von 957 Euro zu beschaffen, welche er dankend entgegennahm. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen und Quittierung der Einzahlung, konnte der Festgenommene die Dienststelle als freier Mann verlassen.

Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und die Einzahlung durch die Bundespolizei informiert. Dem Mann erwarten dennoch eine neue Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen falscher Namensangabe.

Text/Foto: Bundespolizei