Dessau (ots) – Nichts dazu gelernt: Am Montag, den 1. Januar 2024 stellten Bundespolizisten gegen 13:30 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Dessau fest und kontrollierten ihn. Dabei nahmen die Beamten starken Cannabisgeruch wahr. Da der 20-Jährige keine Identitätspapiere vorweisen konnte, wurde er mit zur Dienststelle genommen. Während der sich anschließenden Durchsuchung und Nachschau in den mitgeführten Sachen des Mannes stellten die Einsatzkräfte zwei szenetypische Cliptütchen mit insgesamt circa vier Gramm, vermutlich Cannabis, fest- und sicher.
Nach Ermittlung seiner Personalien mittels eines Fingerscans und Überprüfung dieser im polizeilichen System, wurde bekannt, dass mehrere Behörden nach dem Heranwachsenden fahndeten. Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Essen den aktuellen Aufenthaltsort des irakischen Staatsangehörigen aufgrund eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen eines Raubes. Zum anderen fahndete das Amtsgericht Leipzig per Sitzungshaftbefehl nach dem 20-Jährigen. Demnach blieb er, trotz ordnungsgemäßer Ladung, seinem Hauptverhandlungstermin wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz im November des vergangenen Jahres unentschuldigt fern. Folglich erließ das Gericht den Haftbefehl.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Gesuchte nach Leipzig gebracht und dem zuständigen Bereitschaftsrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Einsatzkräfte der Landespolizei brachten den Mann daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem erhält er eine weitere Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft Essen und das Amtsgericht Leipzig wurden entsprechend über den vorerst neuen Aufenthaltsort informiert.
Text/Foto: Bundespolizei