Haftbefehl: Verurteilter kann keine 4775 Euro aufbringen und muss ins GefÀngnis

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Stendal (ots). 4775 Euro Geldstrafe waren fĂŒr einen 35-JĂ€hrigen zu viel. Er musste ins GefĂ€ngnis. Zuvor kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Reisenden am Samstag, den 4. Januar 2025, um 21:15 Uhr in einem Zug auf der Strecke Wittenberge – Stendal. Die ÜberprĂŒfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Demnach hatte das Amtsgericht Neuruppin den Deutschen bereits im Jahr 2019 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 5500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 220 Tagen verurteilt. Der Mann beglich lediglich einen geringen Betrag von 725 Euro. Anschließend blieben die Zahlungen aus.

Da er sich trotz ordnungsgemĂ€ĂŸ ergangener Ladung auch nicht dem Strafantritt stellte, erging im November des vergangenen Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest, verließen gemeinsam die Bahn am Bahnhof Geestgottberg und verlegten zunĂ€chst zur Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal.

Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die EinsatzkrĂ€fte circa sechs Gramm Drogen, hier vermutlich Amphetamin und stellten diese sicher. Eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz folgte. Da der Mann die noch ausstehende Geldstrafe von 4775 Euro nicht zahlen konnte, wurde er noch in der Nacht an eine Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die Bundespolizisten informierten abschließend die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.

Text/Foto: Bundespolizei