Stendal (ots) – Am Sonntag, den 10. Juli 2022 fiel gegen 09:40 Uhr ein 39-JĂ€hriger in einer Regionalbahn auf der Strecke Rathenow – Stendal negativ auf und wurde beim Halt des Zuges in Stendal von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Bei der sich anschlieĂenden Kontrolle und ĂberprĂŒfung seiner Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten eingesetzte Bundespolizisten fest, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Essen per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Essen bereits im Juli 2019 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Der Deutsche beglich lediglich einen geringen Teil der geforderten Geldstrafe, folglich erging der Vollstreckungshaftbefehl im Juni dieses Jahres.
Auf dem Bundespolizeirevier am Stendaler Hauptbahnhof wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Bei der Nachschau in seinen mitgefĂŒhrten Sachen stellten die Beamten eine geringe Menge Drogen, hier vermutlich ein Amphetamin, fest und sicher. Auch Mithilfe von Familien-angehörigen konnte er die noch offenen 770 Euro nicht aufbringen und wurde, nach BestĂ€tigung der Gewahrsamstauglichkeit, in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Er erhĂ€lt zudem eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln. Dieser Sachverhalt wird zustĂ€ndigkeitshalber der Landespolizei ĂŒbergeben.