Halle/Saale (ots) – Am Donnerstag, den 24. August 2023 konnten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Halle/Saale binnen einer Stunde gleich sieben Fahndungserfolge verzeichnen. Ihnen gingen zwei per Vollstreckungshaftbefehle gesuchte Personen ins Netz:
ZunĂ€chst wurde eine Streife um 11:15 Uhr auf einen 46-JĂ€hrigen aufmerksam. Bei der Kontrolle und ĂberprĂŒfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei wurde festgestellt, dass gegen den Georgier ein offener Haftbefehl vorliegt. Demnach wurde der Polizeipflichtige im Februar 2023 durch das Amtsgericht Leipzig wegen Dieb-stahls zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Da er den geforderten Geldbetrag nicht zahlte, erlieĂ die Staatsanwaltschaft Leipzig den besagten Haftbefehl am 10. August dieses Jahres. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er den geforderten Geldbetrag begleichen konnte, durfte er die Dienststelle nach kurzer Zeit als freier Mann wieder verlassen. Er hatte nochmal GlĂŒck gehabt!
Dieses GlĂŒck blieb einen 39-JĂ€hrigen kurz darauf versagt. Auch er wurde gegen 12:10 Uhr im Hauptbahnhof Halle/Saale angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wies sich der Deutsche mit einem abgelaufenen Personalausweis aus. Der Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab gleich mehrere EintrĂ€ge, darunter fĂŒnf Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle/Saale, welche jeweils zweimal im Januar, zweimal im Februar und einmal im Juni 2023 erlassen wurden.
Der Mann wurde durch das Amtsgericht Halle/Saale im Zeitraum von MĂ€rz 2021 bis November 2022 vier Mal verurteilt. Er war wegen des unerlaubten Verlassens eines Unfallortes, des zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln angeklagt. Insgesamt erhielt er dafĂŒr Geldstrafen im Wert von 3600 Euro beziehungsweise 180 Tage Ersatzfreiheitstrafe. Des Weiteren wurde er wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit zu einem Tag Ersatzfreiheitstrafe verurteilt, da er nicht gewillt war, eine GeldbuĂe von 30 Euro zu zahlen.
Da er sich trotz ergangener Ladungen nicht den Strafantritten stellte, ergingen die Haftbefehle. Davon setzen die Bundespolizisten ihn in Kenntnis und nahmen ihn fest. Zudem verhĂ€ngte das Amtsgericht Halle/Saale ein Fahrverbot gegen den Mann und wies an, seinen FĂŒhrerschein einzuziehen. Demzufolge beschlagnahmten die Bundespolizisten das Dokument. Der 39-JĂ€hrige war nicht in der Lage die erhebliche Summe zu zahlen und wurde daher an eine Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben.
Die ausschreibenden Behörden wurden jeweils ĂŒber den Aufgriff, die Einzahlung des Betrages beziehungsweise des Verbleibes der Personen durch die Bundespolizisten informiert.
Text/Foto: Bundespolizei