Dessau-Roßlau (ots) – Am Sonntag, den 17. September beschäftigte ein 41-jähriger Deutscher die Beamten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau für einige Zeit:
Gegen 07:30 Uhr erhielt die Leitstelle der Bundespolizei fernmündlich die Meldung, dass eine männliche Person in einem Regionalexpress von Leipzig nach Dessau andere Reisende belästigt. Parallel ging dazu bei der Landespolizei ein Notruf durch eine Reisende aus dem Zug ein. Die örtlich zuständigen Beamten der Bundespolizei und zwei Streifen der Landespolizei begaben sich zum betroffenen Zug, welcher um 07:46 Uhr im Hauptbahnhof Dessau eintraf. Nach Befragungen der Meldenden und der Zeugen wurde der vermeintliche Täter von der Zugfahrt ausgeschlossen. Eine strafrechtliche Relevanz konnte jedoch zunächst nicht festgestellt werden.
Die betroffenen Reisenden waren jedoch aufgrund des aggressiven Verhaltens des Mannes, welcher unter anderem auch heftig an die Scheiben der Bahn schlug und mit seinen Armen wild umher gestikulierte, verängstigt. Nachdem dem Mann der Fahrtausschluss eröffnet wurde, sollte er sich ausweisen. Nach langer Diskussion händigte er letztendlich den Bundespolizisten seinen Ausweis aus. Aufgrund seines sich fortsetzenden hitzigen Verhaltens erteilten die Bundespolizisten ihm einen Platzverweis für den Hauptbahnhof. Der mehrmaligen Aufforderung diesen zu verlassen, kam er nicht nach.
Auch die Androhung, den Platzverweis mittels Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt durchzusetzen, ignorierte er. Entsprechend sollte er aus dem Bahnhof geführt werden, wogegen er sich massiv wehrte. Er musste zu Boden gebracht, gefesselt und aus dem Bahnhof getragen werden. Doch damit nicht genug:
Anstatt den Bereich zu verlassen, verblieb der Mann auf dem Bahnhofsvorlatz, belästigte erneut Reisende und versuchte immer wieder, in den Bahnhof zu gelangen. Eine Mitarbeiterin der Bahn, welche alles beobachtet hatte, sprach dem Polizeipflichtigen daraufhin ein mündliches Bahnhofsverbot für den Hauptbahnhof Dessau aus. Auch das interessierte den Mann nicht, er diskutierte immer wieder mit den Beamten, versuchte sich in den Bahnhof zu drängen und musste durch Zwang wieder aus diesem geholt werden.
Nachdem sich die Situation zuspitzte, entschieden sich die Beamten ein Verbringungsgewahrsam durchzuführen. So wurde der Unruhestifter mithilfe eines Dienstwagens außerhalb des Bahnhofes gebracht, um so weitere Tathandlungen zu unterbinden. Nachdem die Beamten ihn aus dem Dienstauto und somit aus der polizeilichen Maßnahme entließen, störte er die Beamten wiederum bei der Abfahrt. Wiederholte Zwangsmaßnahmen waren gefordert, um weitere Versuche des Betroffenen einzustellen. Glücklicherweise wurde niemand während des gesamten Sachverhaltes verletzt. Der Tatverdächtige erhält Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Hausfriedensbruchs.
Text/Symbolfoto: Bundespolizei