Magdeburg (ots) – Am Freitag, den 30. August 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 18:30 Uhr auf dem Hauptbahnhof Magdeburg einen 37-jĂ€hrigen Reisenden. Der Abgleich seiner persönlichen Daten im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Wernigerode vom 21. August 2024. Demnach ist der Deutsche wegen mehrfachen VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz angeklagt und ist der Hauptverhandlung trotz einer ordnungsgemĂ€Ăen Ladung unentschuldigt ferngeblieben. Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Bei der sich anschlieĂenden Durchsuchung fanden die Beamten in einer Plastikdose vermutlich Methamphetamin und ein Einhandmesser mit einer KlingenlĂ€nge von sieben Zentimetern. Beide GegenstĂ€nde wurden sichergestellt und Anzeigen wegen VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittel- und Waffengesetz gefertigt. Nach RĂŒcksprache mit dem besagten Amtsgericht wurde die HaftrichtervorfĂŒhrung fĂŒr den 31. August terminiert. Der Mann verbrachte die Nacht im Zentralen Polizeigewahrsam und ein Richter bestĂ€tigte anschlieĂend den Haftbefehl. Entsprechend wurde der Gesuchte an eine Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben, wo er bis zu seiner Verhandlung bleiben wird.
Text/Symbolfoto: Bundespolizei