Magdeburg / Sachsen-Anhalt (ots) – Am Dienstag, den 4. April 2022 prüften 79 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg das Friseurgewerbe in Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Unterstützt wurden sie hierbei von 11 Bediensteten anderer Zusammenarbeitsbehörden wie etwa der Gewerbeaufsicht.
Im Rahmen ihrer Prüfung befragten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des HZA Magdeburg in ganz Sachsen-Anhalt 340 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen in 155 Prüfobjekten. Dabei wurden 26 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Das Hauptaugenmerk hierbei wird die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von derzeit 9,82 Euro, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der rechtmäßige Bezug von Leistungen (Arbeitslosengeld I u. II) sein.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.
Regelmäßig ziehen die Personenbefragungen weitere Prüfungen wie etwa Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern nach sich.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Symbolbild FKS (c) Zoll