Magdeburg (ots) – In den Abendstunden des 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit im Rahmen einer Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
„Im Bereich des Hauptzollamts Magdeburg waren 72 Zöllner*innen im Einsatz, die landesweit in 51 Betrieben insgesamt 219 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt haben. In drei Betrieben haben wir Strafverfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet. Diese stammten aus Vietnam, Indien und Syrien“ teilt Pressesprecher André Schneevoigt mit. Gegen die jeweiligen Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt. Allein im Jahr 2022 hat das Hauptzollamt Magdeburg in Sachsen-Anhalt 328 Prüfungen im Gaststätten- und Beherbungsgewerbe durchgeführt. Dabei wurden 223 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit (c) Zoll