Magdeburg (ots) – Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Magdeburg gelang in den frĂŒhen Abendstunden des 12. Januar 2022 bei einer verdachtsunabhĂ€ngigen Kontrolle auf der BAB 2, auf dem GelĂ€nde des Bundesautobahnpolizeireviers Börde, ein Schlag gegen den Drogenschmuggel, bei dem 1.051 Gramm Amphetamin sichergestellt werden konnten. Der geschĂ€tzte StraĂenverkaufswert belĂ€uft sich auf ca. 10.000 bis 15.000 EURO.
Die Zöllner wĂ€hlten einen mit zwei mĂ€nnlichen polnischen StaatsbĂŒrgern besetzten Seat Leon aus dem laufenden Verkehr der Bundesautobahn 2 Richtung Berlin aus.
Auf die Frage nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Zigaretten oder Alkohol sowie Waren, welche ggf. Verboten und BeschrĂ€nkungen unterliegen (z.B. Drogen oder Waffen), gab der Fahrer an, nichts dergleichen mit sich zu fĂŒhren. Bei der sich anschlieĂenden Kontrolle wurde zunĂ€chst im Handschuhfach des Fahrzeugs ein TĂŒtchen mit einer weiĂen Substanz aufgefunden. Ein vor Ort durchgefĂŒhrter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin.
Der darauffolgende Einsatz des RauschgiftspĂŒrhundes Jonny fĂŒhrte zum Auffinden rund eines Kilos Amphetamin unter dem Beifahrersitz, verpackt in einer handelsĂŒblichen PlastiktĂŒte. Auch hier wies ein Schnelltest auf Amphetamin hin.
Amphetamin, wie etwa „Speed“ oder „Crystal Meth“ unterliegen in Deutschland den Regelungen des BetĂ€ubungsmittelgesetz (BtmG), nach welchem der Erwerb, Besitz und Handel von Amphetamin verboten ist. Zuwiderhandlungen können nach § 29 BtmG mit Haftstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Vor Ort wurde ein Strafverfahren eingeleitet und beide Personen wurden durchsucht. Da die Wohnsitze beider EU-BĂŒrer nachweislich bekannt sind, wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg kein Haftantrag gestellt. Die weiteren Ermittlungen fĂŒhrt das Zollfahndungsamt Hannover.
Fotos: Amphetaminaufgriff (c) Hauptzollamt Magdeburg