Hauptzollamt Magdeburg: Sozialleistungsbetrug lohnt sich nicht

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Magdeburg / Halle (Saale) (ots) – Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte einen 34-jĂ€hrigen Hallenser wegen mehrfachen Sozialleistungsbetruges zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Da in der Verhandlung keine positive Sozialprognose gestellt werden konnte, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur BewĂ€hrung ausgesetzt.

Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt sind verpflichtet, VerĂ€nderungen in den VerhĂ€ltnissen, insbesondere die Erzielung von Arbeitsentgelt, dem Jobcenter unverzĂŒglich anzuzeigen und nachzuweisen.

Obwohl der Verurteilte in der Vergangenheit bereits viermal wegen Erschleichung von Leistungen zu Geld- und Haftstrafen auf BewĂ€hrung verurteilt wurde, kam er nach Aufnahme von insgesamt sieben BeschĂ€ftigungen in den Jahren 2018 bis 2020 erneut seinen Verpflichtungen nicht nach. Es konnte ein Schaden in Höhe von rund 6.900 EUR ermittelt werden. Damit erfĂŒllte der Mann den Tatbestand des Betruges, strafbar gemĂ€ĂŸ § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch.

Der Paragraph 263 des Strafgesetzbuches sieht im Falle des Betruges eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren vor. Das Urteil ist bereits rechtskrĂ€ftig. Neben der verhĂ€ngten Freiheitsstrafe muss der Verurteilte den verursachten Schaden wiedergutmachen.

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