Mit Blick auf das fĂŒr den 1. Oktober geplante Inkrafttreten der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung aus dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die groĂe Bedeutung des Infektionsschutzes fĂŒr die Branche. Allerdings hĂ€lt der Verband die umfassende Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung in dieser Form nicht fĂŒr erforderlich. Der HDE sieht zudem erhebliche Abstimmungsprobleme im Zusammenhang mit den aktuellen Energiesparverordnungen aus dem Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz.
âKunden und BeschĂ€ftigte vor Corona-Infektionen zu schĂŒtzen, war fĂŒr die Handelsunternehmen seit Beginn der Pandemie extrem wichtig. Das bleibt auch in diesem Herbst und Winter soâ, so HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Stefan Genth. Die Branche werde sich weiterhin fĂŒr den Infektionsschutz einsetzen. Allerdings schieĂe die Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung ĂŒber das Ziel hinaus, insbesondere angesichts der in den letzten Jahren erreichten Impferfolge. Der HDE lehne daher etwa die in der neuen Verordnung vorgesehene WiedereinfĂŒhrung einer Homeoffice-Angebotspflicht fĂŒr Arbeitgeber ab. In der Praxis komme es auch ohne diese neuen gesetzlichen Vorgaben kaum zu ernsthaften Problemen. âDer Gesetzgeber trĂ€gt hier unnötig Misstrauen in die Arbeitsbeziehungen und verursacht zudem ungerechtfertigte, neue BĂŒrokratieâ, so Genth weiter. Dabei stĂŒnden Arbeitgeber derzeit vor ganz anderen Herausforderungen. âDie Energiepreiskrise fordert viele HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler in wirtschaftlicher Hinsicht maximal herausâ, erklĂ€rt Genth. Gerade kleine und mittlere Handelsunternehmen wĂŒssten aktuell hĂ€ufig nicht, wie sie die Auswirkungen der Krise finanziell stemmen sollen.
Der Gesetzgeber muss laut HDE darĂŒber hinaus sicherstellen, dass die Inhalte der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung zu den in den aktuellen Energiesparverordnungen enthaltenen Vorgaben der Bundesregierung passen. In den Verordnungen ist unter anderem geregelt, dass in beheizten GeschĂ€ftsrĂ€umen des Einzelhandels das Offenhalten von LadentĂŒren, bei deren Ăffnung ein Verlust von HeizwĂ€rme auftritt, untersagt ist. Jedoch schreibt die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus GrĂŒnden des Infektionsschutzes regelmĂ€Ăiges LĂŒften vor. Das stellt aus Sicht des HDE insbesondere die vielen kleinen Handelsbetriebe vor ein Problem, da sie neben der LadeneingangstĂŒr keine weitere AuĂenluftzufuhr hĂ€tten. âDie beiden Regelungen passen in der Praxis ĂŒberhaupt nicht zusammen. Hier mĂŒssen dringend Nachbesserungen in den jeweiligen Verordnungen erfolgenâ, so Genth. Strikt abzulehnen sei auch eine nur einseitige WiedereinfĂŒhrung der Testangebotspflicht fĂŒr Arbeitgeber, da sie fĂŒr die ohnehin krisenbedingt zumeist finanziell angeschlagenen HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler vor allem mit erheblichen Kosten und einem enormen Aufwand verbunden sei. âEs entsteht der Eindruck, dass die Arbeitgeber fĂŒr den Infektionsschutz der Bevölkerung finanziell herhalten sollen. Doch hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabeâ, betont Genth. Der Staat mĂŒsse daher im Gegenzug die BĂŒrgertests wieder fĂŒr alle kostenlos zur VerfĂŒgung stellen.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und mit Ablauf des 7. April 2023 auĂer Kraft treten. Nach EinschĂ€tzung des HDE ist diese sehr lange Laufzeit der Verordnung nicht verhĂ€ltnismĂ€Ăig. Der Verband spricht sich fĂŒr eine VerkĂŒrzung der Laufzeit aus.
Text/Foto HDE