Heute im Bundesrat: Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten

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Der Bundesrat hat auf Initiative der LĂ€nder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und ThĂŒringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch fĂŒr Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenĂŒber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der EntschließungsbegrĂŒndung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen UnterstĂŒtzung. Nur wenn die Pflegeeltern genĂŒgend Zeit fĂŒr die Pflegekinder hĂ€tten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafĂŒr zu sorgen, dass diese sich sicher fĂŒhlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Anreiz fĂŒr potentielle Pflegeeltern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenĂŒbersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld fĂŒhre dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen GrĂŒnden gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie fĂŒr die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstĂŒtzt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschĂ€ftigen muss.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.10.2024

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