Heute im Bundesrat: Ruf nach schÀrferen Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen

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Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen, wie etwa K.o.-Tropfen, verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird derzeit nicht angemessen bestraft. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. In einer am 21. MĂ€rz 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zu einer StrafverschĂ€rfung auf.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefÀhrliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024. In diesem Urteil stellte das Gericht klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefĂŒgig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefĂ€hrliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf FlĂŒssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natĂŒrlich bereits strafbar – es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fĂŒnf Jahren vorsieht.

Bundesrat fordert GesetzesÀnderung

In seiner Entschließung zeigt sich der Bundesrat besorgt ĂŒber den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Um kĂŒnftig eine angemessene Bestrafung zu gewĂ€hrleisten, fordern die LĂ€nder von der Bundesregierung, eine entsprechende GesetzesĂ€nderung zu erarbeiten.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich damit befassen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025

Symbolfoto (c) Bundeskriminalamt